Sondereigentum:Für das Teileigentum gelten die Vorschriften über das Wohnungseigentum entsprechend. Für das Verfahren gelten die besonderen Vorschriften der §§ 44 bis 50. Für Dauerwohnrechte, die zeitlich unbegrenzt oder für einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren eingeräumt sind, gelten die besonderen Vorschriften der Absätze 2 und 3. Für den Beklagten ist ein 1/2 Anteil an einem 18,5/1000 Miteigentumsanteil eingetragen verbunden mit dem Sondereigentum an dem Speicher. für den Fall anfänglichen Unvermögens in Betracht ( BGHZ 110, 196, 200) wie auch - falls Unmöglichkeit nicht festzustellen, Verzug gegeben und eine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung erfolgt oder entbehrlich ist - ein Schadensersatzanspruch aus §§ 440 Absatz 1, 326 BGB a. Für den Mieter ist es freilich der reine Zufall, dass der Bodenraum nicht (nur) im Gemeinschaftseigentum, sondern (auch) im Sondereigentum eines anderen Wohnungseigentümers steht. Für die Beschlussfassung in Angelegenheiten, über die die Wohnungseigentümer durch Stimmenmehrheit beschließen, gelten die Vorschriften der Absätze 2 bis 5. Für die durch die Versteigerung veranlassten Beurkundungen gelten die allgemeinen Vorschriften. Für Sondernutzungsrechte gilt im Unterschied zum Sondereigentum der Grundsatz, dass deren Inhabern nur das erlaubt ist, was in der Teilungserklärung festgehalten ist. Für Teileigentumsgrundbücher gelten die Vorschriften über Wohnungsgrundbücher entsprechend. |
|
Nicht
vergessen: Nicht zum Sondereigentum gehören die gesamten tragenden
Teile des Gebäudes, Treppenhaus, Dach und Fenster etc. Nur brauchte
sie etwas Zeit zur Klärung der Finanzierung, und schließlich
wollte sie die Immobilien, speziell auch das Sondereigentum, auf Haken
und Ösen untersuchen lassen. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
||
|
||
|
||
Die betroffenen Miteigentümer erhoben
erfolgreich Klage gegen diesen Beschluss. Die Betroffenen sind die Wohnungseigentümer
einer Wohnanlage. die Bezeichnung des Grundstücks und des zu versteigernden
Wohnungseigentums; . die Bezeichnung des verurteilten Wohnungseigentümers
sowie die Angabe des Wohnungsgrundbuchblattes ;. Die dem Verwalter nach
den Absätzen 1, 2 zustehenden Aufgaben und Befugnisse können durch
Vereinbarung der Wohnungseigentümer nicht eingeschränkt werden.
die Duldung aller Maßnahmen, die zur Herstellung einer Fernsprechteilnehmereinrichtung, einer Rundfunkempfangsanlage oder eines Energieversorgungsanschlusses zugunsten eines Wohnungseigentümers erforderlich sind. Die durch Mehrheitsbeschluss erfolgte Abwälzung dieser Kosten auf die betroffenen Eigentümer war somit unwirksam. Die Eigentümergemeinschaft bestimmt über Geld. Die Eigentümergemeinschaft Die Wohnanlage gehört allen Miteigentümern gemeinsam. Die Eigentümergemeinschaft entscheidet über alle Angelegenheiten, die das Gemeinschaftseigentum betreffen. Die Eigentümergemeinschaft haftet nur dann für Schäden am Sondereigentum eines Wohnungseigentümers, wenn sie ein Verschulden an dem Schadenseintritt trifft. Die Eigentümergemeinschaften sind so unterschiedlich wie die Menschen, die ihnen angehören. Die Eigentümerversammlung Die Revision berücksichtigt mit ihrer Auffassung, das Interesse der Wohnungseigentümer bei einer Gebäudeversicherung der Eigentümergemeinschaft sei nicht anders zu beurteilen, als der Abschluß entsprechender Einzelverträge, nicht hinreichend die Verbundenheit der Wohnungseigentümer untereinander. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen der §§ 30 und 35 des Wohnungseigentumsgesetzes. |
||
Gewährleistungsverfolgung. Gibt das Prozessgericht die Sache nach § 46 an das Amtsgericht ab, so ist das bisherige Verfahren vor dem Prozessgericht für die Erhebung der Gerichtskosten als Teil des Verfahrens vor dem übernehmenden Gericht zu behandeln. Gibt es eine rechtliche Definition bzw. Gleiches gilt für den Balkon. Gleichwohl sind Auflassung und Eigentumsumschreibung hinsichtlich der Wohnung Nummer 11 nicht ohne jede rechtliche Wirkung geblieben. In dieser gesetzlich vorgeschriebenen ordentlichen Eigentümerversammlung. in dringenden Fällen sonstige zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderliche Maßnahmen zu treffen;. In einem anderen Fall mußten ebenfalls alle Eigentümer zum Geldbeutel greifen. In Einzelfällen stellt sich erst nach Beendigung eines erlaubten Dachausbaus heraus, dass wegen Planungsfehlern oder Vermessungsfehlern der Ausbau über die dem Eigentümer zustehende Sondereigentumsfläche hinaus in das Sondereigentum hinein erfolgte. In ihr ist festgelegt, welche Räume und Gebäudeteile zu den einzelnen Eigentumseinheiten gehören. |